Aktuelles Kommunales

Hundesteuer: Zahlungen sollen ab sofort halbjährlich erfolgen

Hundesteuer wird fällig.

Bescheide werden in den nächsten Tagen verschickt | Stadt erstellt Bestandsaufnahme

GARBSEN (stp). Für alle, die Hundesteuer zahlen, ändern sich dieses Jahr die Termine. Die Zahlungen sind ab sofort halbjährlich fällig. Darüber werden die Betroffenen zusätzlich auch über die Hundesteuerbescheide informiert, die die Stadt Garbsen in den nächsten Tagen versendet. Für alle, die noch keine Hundesteuer zahlen, empfiehlt sich eine rasche Anmeldung. – Noch in diesem Jahr soll es eine Hundebestandsaufnahme geben.

An der Höhe der Hundesteuer ändert sich im neuen Jahr nichts. Die grünen Hundesteuermarken behalten ihre Gültigkeit. Auch ist der Erhebungszeitraum weiterhin das Kalenderjahr.

Zur Zahlung fällig wird die Steuer künftig am 1. April für den Zeitraum Januar bis Juni und am 1. Oktober für den Zeitraum Juli bis Dezember. Zu zahlen ist jeweils die Hälfte des Jahresbetrages.

Hundehalterinnen und Hundehaltern, die bereits per Lastschrift zahlen, müssen aktuell nichts weiter veranlassen. Die Abbuchung der Hundesteuer erfolgt wie bisher zu den im Bescheid genannten Fälligkeitsterminen. Wer noch per Überweisung zahlt wird gebeten, zu den neuen Fälligkeitsterminen zu überweisen.

Fürs Versenden der aktuellen Bescheide konnten Änderungsmitteilungen wie Hundeabmeldungen, die erst im Dezember bei der Stadt eingegangen sind, noch nicht berücksichtigt werden. Die betroffenen Hundehalterinnen und Halter erhalten bis Ende Januar Änderungsbescheide.

Die Stadt Garbsen weist alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer nachdrücklich darauf hin, dass Hunde grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Hundehaltung im Haushalt angemeldet werden müssen. Da in der Vergangenheit nicht alle der Pflicht zur Anmeldung ihres Hundes nachgekommen sind, hat die Stadt Garbsen nun entscheiden, dieses Jahr aus Gründen der Steuergerechtigkeit eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen.

Werden in diesem Zusammenhang nicht gemeldete Hunde festgestellt, müssen die betroffenen Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer nicht nur mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen, sondern auch mit der Festsetzung eines Bußgeldes.

Eine Anmeldung ist in wenigen Schritten online über die Homepage der Stadt Garbsen möglich. Zusätzlich steht das Formular dort auch zum Download bereit und ist im Rathaus erhältlich. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann der Stadt Garbsen per Post oder als E-Mailanhang im PDF-Format übermittelt werden. Wer seinen Hund lieber persönlich anmelden möchte, kann das im Rathaus zu den allgemeinen Sprechzeiten erledigen.