Kommunales

Rollstuhlfahrer können Briefwahlstelle auch über Nordeingang erreichen

Stadt Garbsen.

Die Kommunalwahlen am 12. September sowie die Bundestagswahlen am 26. September stehen vor der Tür. Wählerinnen und Wähler aus Garbsen die ihre Stimmen an den Wahlsonntagen nicht in ihrem Wahllokal abgeben wollen, können die Wahlunterlagen auch online oder per E-Mail beantragen. Wichtig ist dabei, dass unbedingt angegeben wird, für welche Wahlen (Kommunalwahl am 12. September, Stichwahlen Bürgermeister und Regionspräsident 26. September, Bundestagswahl 26. September) die Unterlagen angefordert werden. Alle weiteren Informationen rund um die Briefwahl und zur Möglichkeit in der Briefwahlstelle im Rathaus auch direkt vorab zu wählen sind detailliert unter www.garbsen.de/wahlen beschrieben.

Personen die mit einem Rollstuhl in die Briefwahlstelle kommen wollen, können diese auch über den derzeit coronabedingt geschlossenen Nordeingang des Rathauses erreichen. Dazu müssen Rollstuhlfahrer oder deren Begleitpersonen die am Nordeingang angebrachte Sprechanlage betätigten. Nach kurzer Wartezeit wird die Tür geöffnet.

Weiterhin sucht die Stadt Wahlhelfer für die Wahlsonntage. Für den ehrenamtlichen Einsatz erhalten die Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von bis zu 80 Euro. Ansprechpartnerin für Interessierte ist Anne-Kristin Walz, erreichbar unter Telefon (05131) 707 – 524 oder per E-Mail an anne.walz@garbsen.de. (Quelle: Stadtpresse)