Um die Verkehrssicherheit insbesondere auf Gehwegen zu erhöhen, reagiert die Stadt Garbsen mit einer befristeten Sonderregelung.
GARBSEN (stp). Ab Freitag, 9. Januar, 7 Uhr, wird das Verbot für Privatpersonen, Salz auf Gehwegen zu streuen, für die Dauer von zwei Wochen aufgehoben. Damit ist es Anliegern in diesem Zeitraum ausnahmsweise gestattet, Tausalz einzusetzen, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen, um gefährliche Glätte zu beseitigen.
Bürgermeister Claudio Provenzano betont die besondere Verantwortung in der aktuellen Lage: „Die Sicherheit der Menschen in Garbsen hat für uns oberste Priorität. Angesichts der derzeitigen Wetterbedingungen ist diese befristete Ausnahme notwendig. Ich appelliere jedoch ausdrücklich an alle Anliegerinnen und Anlieger, Salz nur dort und nur in dem Maß einzusetzen, wo es wirklich erforderlich ist. Umwelt- und Gewässerschutz bleiben für uns ein hohes Gut – auch in dieser Ausnahmesituation.“
Die Servicebetriebe der Stadt Garbsen sind weiterhin mit rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Schichtdienst im Einsatz. Priorität haben wie gewohnt Hauptverkehrsstraßen, anschließend Wege an städtischen Grundstücken – darunter Schulen – sowie Bushaltestellen. Danach folgen die Siedlungsstraßen. Insgesamt müssen rund 300 Straßenkilometer betreut werden.
Grundsätzlich gelten weiterhin die Pflichten aus der städtischen Straßenreinigungssatzung: Fußwege und Gossen vor den Grundstücken müssen bei Schnee- und Eisglätte werktags bis 7 Uhr geräumt oder gestreut werden. In der Zeit von 7 bis 20 Uhr sind Schnee und Glätte nach Ende des Schneefalls beziehungsweise nach ihrem Entstehen unverzüglich zu beseitigen. Nach 20 Uhr entstandene Glätte ist bis 7 Uhr des folgenden Tages zu entfernen.
Auch während der Ausnahmeregelung empfiehlt die Stadt Garbsen, vorrangig abstumpfende Mittel wie Sand oder Split zu verwenden und Salz nur gezielt einzusetzen, etwa bei Eisregen, Blitzeis oder stark verdichteter Glätte. Auf dem Hof der Servicebetriebe in Havelse, Im Alten Dorfe 37–42, steht weiterhin kostenloses Streugut zur Verfügung: montags bis donnerstags von 7 bis 15.45 Uhr sowie freitags von 7 bis 13 Uhr.
Nach Ablauf der zwei Wochen tritt automatisch wieder das reguläre Streusalzverbot in Kraft, sofern keine erneute Bekanntmachung erfolgt.
