Eltern erhalten Post von der jeweiligen Grundschule.
Schulpflichtig werden die Kinder, die im Zeitraum vom 2. Oktober 2020 bis 1. Oktober 2021 geboren wurden. Sie müssen von ihren Erziehungsberechtigten an der zuständigen Grundschule angemeldet werden.
Im Rahmen der Anmeldung erhalten die Erziehungsberechtigten weitere Informationen zur möglichen Flexibilisierung des Einschulungstermins. Dies betrifft nur diejenigen Kinder, die im Zeitraum vom 2. Juli bis 1. Oktober 2021 geboren wurden.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres 2026/2027 noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.
Sollten Erziehungsberechtigte ihr im Jahr 2027/2028 schulpflichtig werdendes Kind bereits im Schuljahr 2026/2027 einschulen wollen, müssten sie diesen Wunsch bei der jetzt anstehenden Anmeldung für 2027/2028 an die zuständige Grundschule herantragen.
Erziehungsberechtigte, die bis zum 10. April kein Anschreiben der zuständigen Grundschule erhalten haben, werden gebeten, sich an diese zu wenden.
