Kommunales

Corona-News: Neue Regeln treten in Kraft

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil setzt auf Lockerungen mit dem Stufenplan. Foto: Land Niedersachsen

Das Land Niedersachsen hat ab Montag, 31. Mai, eine neue Corona-Verordnung in Kraft gesetzt. Die wichtigsten Regeln finden Sie hier im Überblick. Die Inzidenz-Grenzen in der am Sonntag vorgestellten Corona-Verordnung sind die Werte 35 und 50.

Lockerungen, aber Maskenregel bleibt

Je nach Inzidenz werden weitere Lockerungen in Handel, Schule, Gastronomie und bei privaten Kontakten möglich Kontakte mit mehreren Personen sind wieder erlaubt. Bei stabilen Werten unter 50 ist es erlaubt, sich mit zehn Personen aus maximal drei verschiedenen Haushalten zu treffen. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht dazu. Zusammenkünfte von Kindern bis einschließlich 14 Jahren sind bis zu zehn Personen zulässig. Die Maskenregel bleibt: Sobald und solange man bei einer Veranstaltung oder in einer Gastronomie sitzt, darf man die Maske abnehmen. In Bus und Bahn muss die Maske aufbleiben.

Präsenzunterricht in Schulen

Fast alle Schulen in Niedersachsen nehmen den Präsenz- und Regelbetrieb wieder auf. Heißt: Endlich wieder Unterricht mit Mitschülerinnen und Mitschülern vor Ort. Dies gilt, sobald der Inzidenzwert mindestens fünf Tage in Folge unter 50 liegt. Die Selbsttestpflicht für Schüler, Lehrkräfte und Schulbedienstete bleibt bestehen, Hygieneregeln und eine Maskenpflicht ebenso. Die Tests müssen zweimal in der Woche vor dem Unterricht zu Hause gemacht werden.

Keine Testpflicht im Einzelhandel

Im Einzelhandel gibt es keine Testpflicht mehr, die Maskenpflicht aber bleibt bestehen. Liegt die Inzidenz über 35, gilt eine Zugangsbeschränkung in Abhängigkeit von der Fläche des Geschäfts. Ab einer Inzidenz von 50 sind Tests wieder verpflichtend. (Die Region Hannover liegt zur Zeit unter 50)

Lockerungen für die Gastronomie, Innen und Außen

Die Gastronomie darf drinnen und draußen öffnen. Die Testpflicht entfällt nur in der Außengastronomie bei einer Inzidenz unter 50. Außen sind auch geschlossene private Feiern mit bis zu 50 Personen möglich, bei einer Inzidenz unter 35 erhöht sich die Gästezahl auf 100. Ab sofort darf auch die Innengastronomie bei einer Inzidenz zwischen 50 und 35 wieder öffnen, wenn auch nur mit halber Gästezahl und mit Testpflicht. Um 23 Uhr ist in jedem Fall Sperrstunde. Die Einschränkungen sollen wegfallen, wenn die Inzidenz stabil (fünf Tage) unter 35 liegt.

Für die aktuelle Allgemeinverfügung sind die Inzidenzwerte der Region Hannover aufgestellt durch das RKI vorgegeben. Der Stufenplan sieht ab einer fünftägigen Inzidenz von unter 35 weitere Lockerungen vor. (Quelle: www.niedersachsen.de)

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjdj8LfrfPwAhUG6aQKHSZxCZgQFjAAegQIBBAD&url=https%3A%2F%2Fwww.niedersachsen.de%2Fdownload%2F168654&usg=AOvVaw11-itf5hV4S-yDwhkt2clT

Corona in Niedersachsen: Das gilt bei einer Inzidenz von unter 50

  • Zehn Personen aus drei verschiedenen Haushalten dürfen sich treffen
  • Präsenzunterricht
  • Innenräume der Gastronomie dürfen mit halber Gästezahl, Sperrstunde und Testpflicht öffnen; im Außenbereich entfällt die Testpflicht 
  • Geschlossene Feiern in Gastronomiebetrieben nur mit Testpflicht und im Außenbereich möglich (bis zu 50 Personen)
  • Kontakt- und Mannschaftssport mit Testpflicht
  • Kleine Veranstaltungen mit bis zu 250 Zuschauern
  • Keine Kapazitätsbeschränkung für Theater, Kinos, Zoos und botanische Gärten
  • Keine Testpflicht in Museen, Gedenkstätten und Freibädern
  • Weiterhin Testpflicht und Kapazitätsbeschränkungen in Freizeitparks

Corona in Niedersachsen: Das gilt bei einer Inzidenz von unter 35

  • Öffnungen für Bars, Clubs und Diskotheken (Halbe Gästezahl)
  • Großveranstaltungen wie Konzerte oder Sportveranstaltungen wieder möglich (mit Genehmigung)
  • Gesang bei religiösen Veranstaltungen wieder zulässig
  • Keine Kapazitätsbeschränkung für Museen und Kontaktsport
  • Öffnung der Innenräume in der Gastronomie ohne Einschränkungen (s.o.)
  • Geschlossene Feiern in Gastronomiebetrieben mit Testpflicht im Innenbereich möglich (bis zu 100 Personen)
  • Keine Testpflicht für Hallenbäder.

ttps://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Land-atmet-auf-Viele-Lockerungen-fuer-Niedersachsen-in-Sicht,corona7996.html