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In den städtischen Hallen gilt ab sofort 3G

Training der Träumer, Tänzer und Artisten

Ab sofort gilt in den städtischen Sporthallen wieder die 3G-Regelung. Die Maskenpflicht in der Halle bleibt bestehen. Sie gilt allerdings nicht beim Sporttreiben.

Das Sporttreiben auf Außensportanlagen ist ebenfalls unter der 3G-Regelung möglich. Der Zutritt zu Clubgaststätten erfolgt weiter unter der 2-G-Regelung. Die neuen Regeln gelten bis zum 3. März. Danach sind weitere Lockerungen zu erwarten.

Eine ausführliche Darstellung der aktuellen Corona-Lockerungen für den Bereich Sport gibt es auf der Internetseite des Landessportbundes: www.lsb-niedersachsen.de/news-meldung/lockerungsdreischritt-neue-corona-verordnung-1-5633.

( Pressemitteilung 66/2022, 25. Februar 2022; Foto vom 09.01.2020 HWBl )