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Maskenpflicht bei Versammlungen bleibt bestehen

Allgemeinverfügung gilt für das gesamte Stadtgebiet

GARBSEN (stp). Die Allgemeinverfügung, die das Tragen einer Maske bei Versammlungen regelt, wird bis auf weiteres verlängert. Alle Teilnehmenden von Versammlungen, auch unangemeldeten, sind weiterhin verpflichtet, bei Zusammenkünften unter freiem Himmel eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen.

Die Allgemeinverfügung gilt in Garbsen seit dem 5. Januar. Grund für diese Maßnahme war die Zunahme von nicht angezeigten Versammlungen, bei denen es immer wieder zu Missachtungen von Hygieneregelungen kam. Laut Definition handelt es sich immer dann um eine Versammlung im Sinne des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes, wenn mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung zusammenkommen.

Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Personen, die gegenüber polizeilichen Einsatzkräften vor Ort ein entsprechendes ärztliches Attest vorweisen können. Ebenfalls ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres. Kinder zwischen sechs und 14 Jahren dürfen anstelle der medizinischen Maske eine Stoffmaske oder ähnliches tragen.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der Stadt Garbsen unter www.garbsen.de zu finden.

( Pressemitteilung 15/2022, 14. Januar 2021 )