Aktuelles Kommunales Umweltschutz

Stadt ermöglicht Austausch zum Thema Fluglärm

Info zum Fluglärm (Foto: Stadt Garbsen )

Experten stehen in Ausschusssitzung Rede und Antwort.

GARBSEN (stp). Das Thema Fluglärm stand auf der Tagesordnung der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Bauen, Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz. Die Stadt Garbsen hatte Interessierten ermöglicht, Fragen an Experten zu stellen. Auskunft gab es von Vertretern des Flughafens Hannover-Langenhagen, des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung sowie vom Fluglärmschutzbeauftragten des Flughafens. Die Vorträge und die Frage-Antwort-Runde dienten dazu, häufige Missverständnisse ausräumen.

„Fluglärm ist immer wieder Thema. Wir wollten den Garbsenerinnen und Garbsenern mit dieser Veranstaltung die Möglichkeit geben, ihre Fragen direkt anbringen zu können und auch erweiterte Informationen zu diesen Themen zu erhalten“, sagt Bürgermeister Claudio Provenzano. Das Interesse war groß. Schnell kam zum Ausdruck, dass die Vertreter des Flughafens und des Ministeriums die Probleme der Bürger bezüglich des Fluglärms nachvollziehen können.

Der Flughafen versucht, die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten, wobei an vielen Stellen freiwillig mehr getan wird als der Gesetzgeber verlangt. Obwohl der passive Schallschutz bereits ausreicht, um Gesundheitsgefahren auszuschließen, gewährt der Flughafen Hannover-Langenhagen auf freiwilliger Basis Zuschüsse für Schallschutzmaßnahmen. Zusätzlich werden die Lärmemissionen durch mehrere Aufsichtsstellen monatlich kontrolliert und Bürgerinnen und Bürgern in einem einfach zu verstehenden Ampel-System dargestellt. Beides ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Die Betriebsbeschränkungen des Flughafens Hannover-Langenhagen, die unter anderem die Nachtflugregelung enthält, sind vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Ende 2019 festgelegt worden. Von diesen Regelungen kann nur abgewichen werden, wenn durch den Fluglärm Gesundheitsgefahren entstehen, indem die gesetzlichen Grenzwerte überschritten werden. Aktuell werden alle Vorgaben eingehalten. Die Entscheidung zur Reduzierung von Nachtflügen obliegt bei Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ausschließlich den Gesellschaftern des Flughafens.

Aktuell wird ein erweitertes Gutachten erarbeitet, das drei Schritte aufweist: Zunächst werden die Lärmemissionen entlang der tatsächlichen Flugrouten betrachtet und bewertet. Darauf aufbauend werden die betriebswirtschaftliche Relevanz von Nachtflügen untersucht und hierbei die Auswirkungen des Fluglärm auf die Gesundheit eruiert.

Fragen, die in der Sitzung nicht beantwortet werden konnten, werden im Nachgang durch die Experten schriftlich beantwortet. Einige Anregungen wurden mitgenommen und sollen in der Fluglärmschutzkommission besprochen werden.