GARBSEN (stp). Die Grundsteuer A, Grundsteuer B, Niederschlagswassergebühren, Straßenreinigungsgebühren und Gewerbesteuervorauszahlungen für das dritte Quartal 2026 werden am 15. August fällig. Die zu zahlenden Beträge ergeben sich aus den zuletzt von der Stadt Garbsen zugesandten Steuer- und Abgabenbescheiden, in denen auch die Bankverbindungen aufgeführt sind.
Sofern ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Beträge von dem angegebenen Konto abgebucht. Änderungen von Bankverbindungen können nur bis zum 11. August berücksichtigt werden.
