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Strukturkonzept Meyenfeld: Stadt beauftragt Verkehrsmessung

Meyenfeld

Aktion dauert nur 24 Stunden | Datenschutz ist gewährleistet

In Meyenfeld haben in dieser Woche Messungen stattgefunden, die in das Strukturkonzept für den Ort einfließen sollen. 24 Stunden lang wurden an mehreren Kreuzungen die Verkehre gezählt.

Im nächsten Schritt wird die beauftragte Firma die aufgenommenen Videos auswerten, sprich manuell zählen, wie viele Fahrzeuge die Bereiche passiert haben. „Aufgenommen wurden stark verpixelte Videos. Hier sind keine Menschen oder Fahrzeuge im Detail erkennbar. Es wurde nur der öffentlichen Straßenbereich aufgenommen“, sagt Thomas Henrici von der Stadtplanung. „Die Daten werden erst im weiteren Verlauf aussagekräftig und sind nicht direkt mit Veränderungen der Verkehrssituation verbunden“, sagt Henrici.

Meyenfeld ist einer der wenigen Garbsener Stadtteile, in dem großflächige, zusammenhängende Wohnbaugebiete entwickelt werden können. Um bei einer schrittweisen Entwicklung über die nächsten Jahre das große Ganze nicht aus dem Blick zu verlieren, soll ein Strukturkonzept für Meyenfeld zukunftssichere Entscheidungen möglich machen: beim Ankauf von Grundstücken, beim Bau von Straßen, öffentlichen Einrichtungen, Wohnungen und Grünflächen. „Ziel ist, dass Meyenfeld trotz aller Veränderungen dennoch Meyenfeld bleibt“, sagt Henrici. Die Stadt Garbsen hat die Planung zum Strukturkonzept Ende 2020 begonnen, um über die nächsten zehn bis 30 Jahre eine schrittweise Entwicklung verschiedener Wohnformen und Erschließungen zu realisieren.

Um das Leitbild Angerdorf-Meyenfeld in ein Strukturkonzept zu überführen, sind diverse externe Gutachten notwendig. Aus den digitalen Beteiligungsforen im Jahr 2021 ergaben sich die Hinweise auf ein übergeordnetes Verkehrsgutachten, ein Gutachten zum Wassermanagement und eine überarbeitete Friedhofbedarfsstudie. Erste Ergebnisse sind im Sommer 2022 zu erwarten, sodass frühestens Ende 2022 die Vision des Angerdorfs-Meyenfeld in ein Strukturkonzept überführt werden kann.

( Pressemitteilung 81/2022, 4. März 2022 )