Kommunales

Verwaltung entscheidet nach Recht und Gesetz – und nicht nach politischem Kalkül

Stellungnahme zur Pressemitteilung der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Garbsen vom 22. August 2025

GARBSEN (stp). Die Stadtverwaltung Garbsen weist die in der Pressemitteilung der CDU-Fraktion vom 22. August 2025 erhobenen Vorwürfe entschieden zurück. Anlass ist der geplante Umzug der IGMG-Moscheegemeinde in das ehemalige Sparkassengebäude.

Keine politische Einflussnahme

Der von der CDU angedeutete Vorwurf, ausländische Diplomaten hätten Einfluss auf das Bauverfahren genommen, entbehrt jeder Grundlage. Bürgermeister Claudio Provenzano betont: „Die Verwaltung entscheidet nach Recht und Gesetz. Politische Stimmungsmache oder Mutmaßungen über äußeren Einfluss sind nicht geeignet, das Vertrauen in unseren Rechtsstaat zu stärken. Politisch Verantwortliche sollten sich über solche Äußerungen mehr Gedanken machen.“

Rechtmäßige Bearbeitung der Bauvoranfrage

Die Bauvoranfrage der Moscheegemeinde wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bearbeitet. Die CDU hatte im April 2025 eine Veränderungssperre beantragt. Diese hätte jedoch rechtlich keine Grundlage für eine Ablehnung der Bauvoranfrage geboten. „Ob ein Bauvorhaben gefällt oder nicht, spielt für die Verwaltung keine Rolle. Wir entscheiden ausschließlich auf Grundlage der geltenden Rechtslage“, so Provenzano.

Transparenz und Informationspflicht

Die Verwaltung weist zudem den Vorwurf mangelnder Transparenz zurück. Es handelt sich um ein privates Verhältnis zwischen zwei Vertragsparteien, bei dem die Stadt nur die rechtliche Prüfung des Bauvorhabens vornimmt. Politische Beteiligung ist hierbei nicht vorgesehen. Gleichwohl wurden Rat und Öffentlichkeit über den Vorgang informiert.

Schutz der Mitarbeitenden und Sachlichkeit in der Debatte

Die Darstellung der CDU bzgl. der Akteneinsicht suggeriert, dass die Verwaltung „etwas zu verbergen“ habe und die vorgeschriebene Pflichtenbelehrung wird zum Vorwurf umgedeutet. Diese Darstellung weist Bürgermeister Provenzano mit Nachdruck zurück: „Solche Äußerungen diffamieren die Mitarbeitenden der Verwaltung, die ihre Aufgaben gewissenhaft erfüllen. Kritik sollte sachlich geführt werden – nicht auf dem Rücken der Beschäftigten und einer seit Jahrzehnten in Garbsen verankerten Religionsgemeinschaft.“

Fazit

Die Stadtverwaltung Garbsen wird auch weiterhin Entscheidungen nach den geltenden Gesetzen treffen und dabei den Grundsätzen von Rechtsstaatlichkeit und Neutralität verpflichtet bleiben.