Am heutigen Dienstag nimmt die neu eingerichtete Zentralstelle für das beschleunigte
Fachkräfteverfahren in Niedersachsen offiziell ihre Arbeit auf. Organisatorisch ist die Stelle der
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen angegliedert.
Die Hauptaufgabe der Zentralstelle ist die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens
nach § 81a Aufenthaltsgesetz. Diese Aufgabe wurde bislang von den 52 kommunalen
Ausländerbehörden in Niedersachsen wahrgenommen. In einer Übergangsphase bis zum
Jahresende 2025 können antragstellende Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber frei entscheiden, ob sie
ihre Anträge weiterhin bei den örtlich zuständigen Ausländerbehörden oder bei der neuen
Zentralstelle einreichen möchten. Ab dem 1. Januar 2026 ist ausschließlich die Zentralstelle bei der
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen für die Bearbeitung zuständig. Grundlage hierfür ist die im
Juni von der Landesregierung beschlossene Änderung der entsprechenden
Zuständigkeitsverordnung.
Die Zentralstelle berät zudem die Arbeitgebenden im Vorfeld der Vereinbarung und prüft, ob die
Voraussetzungen für das beschleunigte Fachkräfteverfahren erfüllt sind.
In den kommenden Monaten wird die Zentralstelle personell und organisatorisch weiter aufgebaut.
Rund 30 Mitarbeitende sollen ab 2026 in diesem Bereich tätig sein und den Arbeitgeberinnen und
Arbeitgebern als zentrale Servicestelle zur Verfügung stehen. Der Dienstort befindet sich in
Osnabrück. Für die Zentralstelle wurden innenstadtnah eigene Büroräumlichkeiten angemietet.
Weitere Informationen zur Zentralstelle für das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Niedersachsen
und zum Verfahren selbst sind ab sofort auf den entsprechenden Internetseiten abrufbar:
https://beschleunigtes-fachkraefteverfahren.niedersachsen.de
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Pressestelle
Petzvalstraße 18, 38104 Braunschweig
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