Anlieger werden gebeten, Laubabfall zu entsorgen
GARBSEN (stp). Wenn die Bäume im Herbst ihr Laub verlieren, ist es Aufgabe der Anlieger, den Laubabfall zu entsorgen. Die Stadt Garbsen weist ausdrücklich darauf hin, dass es einen Verstoß gegen Paragraf 4 der städtischen Straßenreinigungsverordnung darstellt, Laub in die Gosse oder auf den Gehweg zu kehren.
Diese Maßnahme dient dazu, die Sicherheit und Sauberkeit in der Stadt zu gewährleisten. Laub, das auf Gehwegen oder in der Gosse liegt, kann nicht nur zu gefährlichen Rutschpartien führen, sondern auch die Abflusskanäle verstopfen und somit Überschwemmungen verursachen. Daher ist es besonders wichtig, dass alle Anlieger ihrer Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Entsorgung des Laubes nachkommen.
Die Stadtverwaltung betont, dass bei Zuwiderhandlungen eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro verhängt werden kann. „Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Mithilfe bei der Einhaltung dieser Regelungen, um gemeinsam ein sauberes und sicheres Stadtbild zu gewährleisten“, sagt Bürgermeister Claudio Provenzano.
