Kommunales

Briefwahlstelle im Rathaus öffnet am 24. August

Wer möchte, kann jetzt Briefwahl beantragen

GARBSEN (stp). Seit der vergangenen Woche können Wahlunterlagen für die Regionspräsidentenwahl, die Wahl zur Regionsversammlung, die Bürgermeisterwahl, die Wahl des Rates der Stadt sowie die Wahlen der Ortsräte Berenbostel, Garbsen Horst und Osterwald beantragt werden. Die Briefwahlstelle im Rathaus öffnet ab Montag, 24. August. Dort können Wahlberechtigte noch bis zum 11. September Briefwahlunterlagen beantragen, abholen und bei persönlicher Vorsprache auch direkt ihre Stimme per Briefwahl abgeben.

Die Beantragung ist auf mehreren Wegen möglich. Und zwar online über das Wahlportal unter www.garbsen.de oder per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte. Außerdem per E-Mail an briefwahl@garbsen.de, schriftlich per Brief oder per Fax an die Nummer (0 51 31) 70 75 25. Weitere Wege sind mit der Wahlbenachrichtigungskarte und persönlich in der Briefwahlstelle. Eine telefonische Beantragung von Briefwahlunterlagen ist nicht zulässig.

Für den Antrag werden Familienname, Vorname, das Geburtsdatum sowie die vollständige Wohnanschrift mit Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort benötigt. Außerdem ist anzugeben, ob die Briefwahlunterlagen nur für die Hauptwahlen am 13. September 2026 oder auch für mögliche Stichwahlen zur Wahl des Regionspräsidenten oder des Bürgermeisters am 27. September 2026 ausgestellt werden sollen.

Wähler, die Wahlunterlagen in der Briefwahlstelle beantragen oder abholen möchten, können dies zu folgenden Öffnungszeiten erledigen: montags von 8.30 bis 12.30 Uhr sowie 13.30 bis 17.00 Uhr, dienstags von 8.30 bis 12.30 Uhr sowie 13.30 bis 16 Uhr, donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr sowie 13.30 bis 18 Uhr und mittwochs und freitags von 8.30 bis 12.30 Uhr. Zusätzlich öffnet die Briefwahlstelle am Freitag vor der Wahl am 11. September jeweils von 8.30 bis 13 Uhr. Sollte eine Stichwahl erforderlich sein, gelten diese Öffnungszeiten entsprechend auch im Zeitraum vom 16. bis zum 25. September 2026. Wahlberechtigte, die die Briefwahlunterlagen persönlich abholen oder vor Ort beantragen, wird  eine sofortige Stimmabgabe durch Briefwahl in der Briefwahlstelle ermöglicht.

Zum Hintergrund – Häufig gestellte Fragen:

Wozu dient die Wahlbenachrichtigungskarte?

Vor der Wahl erhalten die Wahlberechtigten in der Regel eine Wahlbenachrichtigung. Sie enthält unter anderem Informationen über den Wahltag, die Öffnungszeiten des Wahllokals und die Anschrift des zuständigen Wahlraums.

Darf jeder Wahlberechtigte Briefwahl beantragen?

Wer am Wahltag nicht persönlich wählen kann oder möchte, kann Briefwahlunterlagen beantragen.

Wie läuft die Stimmabgabe im Wahllokal?

Am Wahltag gehen die Wahlberechtigten in das auf der Wahlbenachrichtigung angegebene Wahllokal. Dort weisen sie sich auf Verlangen mit einem amtlichen Ausweisdokument aus und legen möglichst die Wahlbenachrichtigung vor. Der Wahlvorstand prüft anhand des Wählerverzeichnisses, ob die Person wahlberechtigt ist. Anschließend erhält die wahlberechtigte Person den oder die Stimmzettel. Die Wahlentscheidung wird unbeobachtet in einer Wahlkabine getroffen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Der Stimmzettel wird danach gefaltet und in die Wahlurne eingeworfen. Mit dem Einwurf ist die Stimmabgabe abgeschlossen.

Wie läuft die Stimmabgabe per Briefwahl?

Für die Briefwahl müssen die Wahlunterlagen rechtzeitig bei der Stadt Garbsen als zuständige Wahlbehörde beantragt werden. Diese bestehen aus dem Wahlschein, den Stimmzetteln, einem Stimmzettelumschlag, einem Wahlbriefumschlag sowie einem Merkblatt.

Die Wählerin oder der Wähler füllt den Stimmzettel persönlich und geheim aus. Danach wird er in den Stimmzettelumschlag gelegt und verschlossen. Auf dem Wahlschein wird die vorgeschriebene Versicherung an Eides statt unterschrieben. Anschließend kommen der Wahlschein und der verschlossene Stimmzettelumschlag in den Wahlbriefumschlag. Der Wahlbrief muss rechtzeitig bei der zuständigen Stelle eingehen; maßgeblich ist der Eingang, nicht der Poststempel. Er sollte daher frühzeitig zurückgesandt oder bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Briefwahlunterlagen, die erst nach Ablauf der Frist eingehen, können bei der Auszählung nicht berücksichtigt werden.

Wie viele Kreuze kann man machen? Wie viele Stimmen hat man?

Bei den Direktwahlen zum Amt des Regionspräsidenten oder des Bürgermeisters kann je eine Stimme abgegebenen werden. Bei der Wahl zu den Vertretungen der Regionsversammlung, des Rates der Stadt und den Ortsräten stehen jeder wahlberechtigten Person bis zu drei Stimmen zur Verfügung. Diese drei Stimmen können auf verschiedene Weise verteilt werden. Und zwar als Stimmen für einen Wahlvorschlag oder eine Liste. Man kann zum Beispiel alle Stimmen einem Bewerber oder der Gesamtliste einer Partei oder Wählergruppe gegeben. Dies wird kumulieren genannt. Oder man kann die Stimmen auf mehrere Bewerber verschiedener Parteien oder Wählergruppen oder auf verschiedene Gesamtlisten der Parteien oder Wählergruppen verteilen. Dies wird panaschieren genannt.