Kommunales

Landesaufnahmebehörde Niedersachsen schließt Notunterkunft in Garbsen

Garbsen. Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) beendet zum 30. Juni 2026 fristgerecht den Betrieb der Notunterkunft in Garbsen. Die Einrichtung war für einen Zeitraum von drei Jahren als Notunterkunft eingerichtet worden und verfügte über bis zu 500 Unterbringungsplätze für geflüchtete Menschen.

„Die Notunterkunft in Garbsen hat einen wichtigen Beitrag zur Unterbringung geflüchteter Menschen in Niedersachsen geleistet“, erklärt Klaus Dierker, Präsident der LAB NI. „Mein Dank gilt allen Partnern und Dienstleistenden vor Ort, die in den vergangenen drei Jahren mit großem Engagement daran gearbeitet haben, das Zusammenleben in der Unterkunft gut zu gestalten.“
Bereits seit April 2026 werden keine neuen Bewohnerinnen und Bewohner mehr nach Garbsen zugewiesen. Die Unterkunft wurde seitdem schrittweise zurückgefahren, um die planmäßige Schließung zum Ende des vereinbarten Betriebszeitraums vorzubereiten.

Klaus Dierker betont die gute Zusammenarbeit mit der Stadt Garbsen, den beteiligten Behörden, Hilfsorganisationen, der Polizei sowie den zahlreichen ehrenamtlich Engagierten. „Die Unterstützung und das konstruktive Miteinander haben wesentlich dazu beigetragen, dass die Unterkunft über die gesamte Laufzeit hinweg reibungslos funktioniert hat.“

Auch Garbsens Bürgermeister Claudio Provenzano zieht eine positive Bilanz: „Die Menschen in Garbsen haben in den vergangenen drei Jahren gezeigt, dass Hilfsbereitschaft und Zusammenhalt vor Ort gelebt werden. Mein Dank gilt allen Bürgerinnen und Bürgern sowie den vielen haupt- und ehrenamtlich Engagierten, die dazu beigetragen haben, geflüchteten Menschen ein gutes Ankommen zu ermöglichen.“

Die Notunterkunft wurde im Juli 2023 in Betrieb genommen. In den vergangenen Jahren fanden dort zahlreiche geflüchtete Menschen aus unterschiedlichen Herkunftsländern vorübergehend Schutz und Unterkunft, bevor sie auf die Kommunen in Niedersachsen verteilt wurden. Mit der Schließung der Einrichtung endet der vertraglich vereinbarte Nutzungszeitraum planmäßig.