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Das Niedersächsische Krankenhausgesetz

Landtagsabgeordneter Rüdiger Kauroff zur Verabschiedung des „Niedersächsischen Krankenhausgesetzes“

Die Krankenhauslandschaft in Niedersachsen wird sich grundlegend wandeln. Dafür hat der Landtag letzte Woche Dienstag, den 28.06.2022, ein Gesetz verabschiedet. Vor allem der ländliche Raum und Patienten sollen profitieren. Mit den Stimmen von SPD, CDU und Grünen stimmten die Abgeordneten dafür, das Land zukünftig in acht Versorgungsregionen zu gliedern, um eine gleichmäßige wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten. “Wir sorgen dafür, dass wir in den nächsten zwanzig, dreißig Jahren eine sehr gute Versorgung in jeder Ecke Niedersachsens haben werden”, sagte Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD).

„Die heutige Verabschiedung ist ein Meilenstein in der Gesundheitspolitik unseres Landes. Das Niedersächsische Krankenhausgesetz ist das bundesweit modernste Gesetz dieser Art, das die Weichen für eine landesweit gleichwertige Versorgungsqualität, auskömmliche Personalausstattung und effiziente Nutzung von Ressourcen stellt. Der Gesetzentwurf greift die Empfehlungen der Enquetekommission zur Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung auf und setzt zahlreiche Empfehlungen des Sachverständigenrates der Bundesregierung für ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen um“, zeigt sich der Landtagsabgeordnete Rüdiger Kauroff erfreut.

Die Novelle des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes stößt einen überfälligen Strukturwandel an und setzt den Rahmen für die sich rasant verändernden Bedingungen im Gesundheitswesen – vom demografischen Wandel über die Personalknappheit bis zu den Qualitätsvorgaben des Bundes. Es begegnet, begleitet und steuert diese Veränderungen, die sich unweigerlich vollziehen und auch vor der Krankenhauslandschaft in Niedersachsen nicht Halt gemacht haben.

„Wir haben ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die flächendeckende Versorgung langfristig sichern und nicht zerschlagen soll. Das Land wird zukünftig in acht Versorgungsregionen gegliedert, um eine gleichmäßige wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten. Krankenhäuser ordnen sich zudem künftig je nach Leistungsstruktur in die drei Versorgungsstufen ein: Grund- und Regelversorgung, Schwerpunktkrankenhäuser, Maximalversorger, sowie unabhängig davon auch in Fachkrankenhäuser. Damit schaffen wir wichtige Kriterien für eine Neuausrichtung der Krankenhausplanung in einem Flächenland wie Niedersachsen. Zudem erhält das Land erstmals die Aufsicht über die niedersächsischen Krankenhäuser, um deren Angebote besser überprüfen und koordinieren zu können“, so Kauroff weiter.

„Erhalt und Ausbau von Kliniken folgen mit dem neuen Gesetz einer klaren und nachvollziehbaren Logik. Gleichzeitig wollen wir verhindern, dass Krankenhäuser ersatzlos verschwinden, indem regionale Gesundheitszentren ein qualitativ hochwertiges medizinisches Versorgungsangebot dort gewährleisten sollen, wo Krankenhausstandorte nicht (mehr) dauerhaft aufrechterhalten werden können. Mit dem Modellkonzept überwinden wir zum ersten Mal die strengen Sektorengrenzen von stationärer oder ambulanter Versorgung und schaffen Instrumente der sektorenübergreifenden Versorgung“, unterstreicht Kauroff abschließend.