GARBSEN (stp). Im Zusammenhang mit einem jüngst erschienenen HAZ-Artikel über mutmaßlich nicht genehmigte Mäharbeiten an der Osterwalder Straße in Stelingen stellt die Stadt Garbsen klar: Die Zuständigkeit für naturschutzrechtliche Belange liegt in diesem Fall nicht bei der Stadt, sondern bei der Region Hannover als Untere Naturschutzbehörde (UNB). Die Stadt Garbsen hat den Vorfall unmittelbar nach Bekanntwerden geprüft und umgehend Kontakt zum Eigentümer der Fläche aufgenommen.
Aus baurechtlicher Sicht sowie im Hinblick auf den Biotopschutz ergaben sich dabei keine Anhaltspunkte für städtische Maßnahmen. Weder handelt es sich bei dem betreffenden Wall um ein gesetzlich geschütztes Biotop nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. § 24 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG), noch wurde eine illegale bauliche Nutzung festgestellt.
Da somit keine Zuständigkeit der Stadt Garbsen gegeben ist, wurde der Sachverhalt der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde bei der Region Hannover gemeldet. Auch der NABU wurde entsprechend an die Region Hannover verwiesen.