Soziales

Impfung für über 60-Jährige der Gruppe 3

Zentrale Termine für Garbsener im Impfzentrum. Themenbild

Hinweise zur Corona-Schutzimpfung

Ausweitung der Coronaimpfungen auf über 60-Jährige: Ab Montag, 10. Mai, wird die Anmeldung in drei Schritten für Angehörige der Prioritätsgruppe 3 nach der Bundesimpfverordnung geöffnet. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Personen über 60 Jahre Termine mit allen verfügbaren Impfstoffen. Wenn Sie schon auf der Warteliste für einen Termin mit AstraZeneca stehen, müssen Sie sich nicht erneut anmelden.

Am 26. April 2021 wurde die Terminvergabe für Impfungen mit AstraZeneca für Niedersächsinnen und Niedersachsen, die älter als 60 Jahre sind, geöffnet. Sie können sich telefonisch über die Hotline (0800 9988665) oder das Impfportal www.impfportal-niedersachsen.de anmelden. Aufgrund des zu erwartenden hohen Anrufaufkommens an der Hotline wird ausdrücklich empfohlen, vor allem das Onlineportal für die Anmeldung zu nutzen. Auch bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten können diese Gruppen dann Termine vereinbaren, sofern in den Praxen Impfstoff zur Verfügung steht.

„Nachdem wir den Niedersächsinnen und Niedersachsen, die älter sind als 60 Jahre, bereits seit einigen Wochen Termine mit dem Impfstoff von AstraZeneca angeboten haben, öffnen wir für diese Gruppe nun auch die Terminvergabe für die anderen Impfstoffe. Wer heute bereits auf der Warteliste steht, muss sich nicht erneut anmelden, sondern wird so schnell wie es die Verfügbarkeit der Impfstoffe vor Ort zulässt, mit Terminen versorgt“, sagt Gesundheitsministerin Daniela Behrens. Eine Auswahl des Impfstoffs sei in den Impfzentren weiterhin nicht vorgesehen. Aus der
grundsätzlichen Impfberechtigung erwachse kein Anspruch auf eine sofortige Impfung, heißt es weiter. Im Moment stehen noch 500.000 Einwohner auf der Warteliste für eine Impfung. Der Übergang zur Gruppe 3 der über 60-Jährigen sei aber richtig. Im Juni wird damit gerechnet, dass die Priorisierung vermutlich ganz aufgehoben wird.

Impfberechtigt sind ab 10. Mai

Personen mit folgenden Erkrankungen:
– behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen,
– Immundefizienz oder HIV-Infektion,
– Autoimmunerkrankungen,
– rheumatologische Erkrankungen,
– Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronare Herzkrankheit,
arterielle Hypertonie,
– Zerebrovaskuläre Erkrankungen, Schlaganfall und andere chronische
neurologische Erkrankungen,
– Asthma bronchiale,
– 0chronisch entzündliche Darmerkrankung,
– Diabetes mellitus ohne Komplikationen,
– Adipositas (BMI über 30).

Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht.

Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.

Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht in einer Einrichtung leben und zudem über 60 Jahre alt sind oder eine der vorgenannten Erkrankungen haben.

In einem zweiten Schritt der Öffnung der Prioritätsgruppe 3 nach der Bundesimpfverordnung können ab Montag, den 17. Mai auch die folgenden Personen und Gruppen einen Termin in
ihrem Impfzentrum bzw. einen Wartelistenplatz erhalten:

Tätige im Lebensmitteleinzelhandel
Mitglieder von Verfassungsorgangen in relevanter Position Tätige bei Verfassungsorganen, Regierungen, Verwaltungen, Polizei, Zoll, Katastrophenschutz, THW, Hilfsorganisationen, Justiz und Rechtspflege, Medien- und Pressewesen in relevanter Position, Tätige bei Auslandvertretungen, politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in Deutschland in den Bereichen: Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen

Der dritte und letzte Öffnungsschritt vor der vollständigen Aufhebung der Priorisierung folgt schließlich am Montag, dem 31. Mai mit den folgenden Personen und Gruppen:

Personen, die an Hochschulen tätig sind
Wahlhelferinnen und -helfer in besonders relevanter Position Tätige in KRITIS Unternehmen, insbesondere: Apothekenwesen, Pharmawirtschaft, Bestattungswesen, Ernährungswirtschaft, Ver- und Entsorgung, Transport- und Verkehrswesen, Informationstechnik und Telekommunikationswesen Tätige in med. Einrichtungen, insbesondere in Laboren ohne Patientenbezug Angehörige aller oben genannten Berufsgruppen sind herzlich aufgefordert, zu ihrem Termin im örtlichen Impfzentrum oder einer Praxis eine entsprechende Bescheinigung ihrer Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber mitzubringen, die unter https://www.niedersachsen.de/download/167979 abgerufen, ausgefüllt und ausgedruckt
werden kann.

“Nutzen Sie für sich das Angebot einer Impfung mit AstraZeneca, das laut Ständiger Impfkommission (STIKO) ausgesprochen wirksam vor einer Covid-19-Infektion und schweren Krankheitsverläufen schützt”, rät das Land Niedersachsen, Sozialministerium. Quelle: niedersachsen.de/Coronavirus)