Region Hannover erteilt Ausnahmegenehmigung zur Tötung eines “Problemwolfs”
Tier zeigt wiederkehrendes, erlerntes und problematisches Rissverhalten. Region Hannover. Die Region Hannover erteilt als zuständige untere Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfes. In engem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu Rissereignissen ist zudem die Entnahme anderer Individuen des betroffenen Rudels zulässig. Die Ausnahmegenehmigung wird bis Ende Februar 2024 befristet. Der zur Entnahme berechtigte Personenkreis ist von der Region Hannover definiert. Seit dem Frühjahr 2022 häufen sich die Rissereignisse im Revier…


















































