Urteil: Schließung von Diskos und Shisha-Bars ist wieder aufgehoben
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat am 3. August den Paragrafen der Niedersächsischen Corona-Verordnung außer Vollzug gesetzt, der die Schließung von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen sowie Shisha-Bars ab einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 10 anordnet. Das Gericht wies darauf hin, dass das Infektionsschutzgesetz des Bundes die unterschiedliche Inzidenzbereiche “über 50”, “über 35” und “unter 35” vorsehe. Dies schließe es aus, die derzeit angeordnete Schließung von Diskotheken, Clubs und ähnlichen…