Keine Ausnahmegenehmigung nach Sichtung eines Wolfs in der Stadt
Untere Naturschutzbehörde schließt Prüfung für Entnahme eines Tieres ab Region Hannover. Nach der Sichtung eines Wolfes im hannoverschen Stadtgebiet in der vorigen Woche hat die Untere Naturschutzbehörde der Region Hannover nun ihre Prüfung abgeschlossen: Eine Ausnahmegenehmigung zur letalen Entnahme des Tieres wird auf Basis der aktuellen Erkenntnisse zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilt. Dies hat die intensive rechtliche Prüfung der Unteren Naturschutzbehörde für diesen Fall ergeben. Der Wolf gehört zu den…
















































