Ab 1. April gilt Leinenzwang
Stadt Garbsen weist Hundehalter auf Einhaltung der Anleinpflicht hin GARBSEN (stp). Bald beginnt die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Die Stadt Garbsen weist darauf hin, dass Hunde in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli im Wald und in der übrigen freien Landschaft nur an der Leine geführt werden dürfen. Ausnahmen gelten lediglich für die rechtmäßige Jagdausübung, ausgebildete Blindenführhunde, Rettungs- und Hütehunde sowie für von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz…