In den städtischen Hallen gilt ab sofort 3G
Ab sofort gilt in den städtischen Sporthallen wieder die 3G-Regelung. Die Maskenpflicht in der Halle bleibt bestehen. Sie gilt allerdings nicht beim Sporttreiben. Das Sporttreiben auf Außensportanlagen ist ebenfalls unter der 3G-Regelung möglich. Der Zutritt zu Clubgaststätten erfolgt weiter unter der 2-G-Regelung. Die neuen Regeln gelten bis zum 3. März. Danach sind weitere Lockerungen zu erwarten. Eine ausführliche Darstellung der aktuellen Corona-Lockerungen für den Bereich Sport gibt es auf der…















































