Allgemeinverfügung gilt ab dem 31. Oktober 2025 für Haltungen mit mehr als 50 Stück Geflügel Region Hannover. Im gesamten Bundesgebiet hat es in den vergangenen Wochen zahlreiche Fälle von Vogelgrippe gegeben. Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel hat die Region Hannover jetzt eine Allgemeinverfügung angeordnet, die ab dem 31. Oktober 2025 bis Widerruf gilt. Was bedeutet das? Sämtliches in der Region Hannover gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in Haltungen mit mehr als 50 Stück Geflügel ist ab sofort in geschlossenen Ställen zu halten oder unter einer Vorrichtung, die aus…